§ 1 Geltungsbereich

(1) Die AWF Arbeitsgemeinschaft für Wirtschaftliche Fertigung GmbH, Kaiserstraße 100 in 52134 Herzogenrath (im Folgenden „AWF“ genannt), betreibt die Website https://www.awf.de. Die Website richtet sich an in der Wirtschaft tätige Personen. Auf der Website besteht die Möglichkeit zur Buchung und Anmeldung von kostenpflichtigen Präsenz- und Veranstaltungen sowie Arbeitsgemeinschaften und Fachtagungen.

(2) Für die Vertragsbeziehungen zwischen der AWF und Teilnehmern von Veranstaltungen (im Folgenden nur „Teilnehmer“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Teilnehmern werden bei Vertragsbeziehungen zur AWF nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Veranstaltungen auf der Webpage der AWF stellt kein Angebot im Rechtssinne sondern lediglich eine Einladung an den Teilnehmer dar, die Veranstaltung zu buchen und der AWF damit selbst ein Vertragsangebot zu unterbreiten.

(2) Der Teilnehmer kann aus den auf der Website der AWF angebotenen Veranstaltungen auswählen, über den Button „online anmelden“ seine Daten eingeben und sich für die von ihm gewählte Veranstaltung anmelden. Der Teilnehmer gibt nach Eingabe der notwendigen Daten über den Button „Absenden“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die gewählte Veranstaltung ab.

(3) Das Angebot des Teilnehmers wird von der AWF durch Übermittlung einer Bestätigungs-Email auf die vom Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse angenommen. Sollte eine Bestätigungs-Email im Einzelfall unterbleiben, gilt das Vertragsangebot mit Ablauf von 14 Tagen nach erfolgter Anmeldung als von der AWF angenommen.

§ 3 Teilnahmegebühr; Rücktrittsrecht

(1) Die Höhe der vereinbarten Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der ausgewählten Veranstaltung auf der Website der AWF.

(a) Die Kombination aus verschiedenen Rabatten ist nicht zulässig, vielmehr kann immer nur eine Rabatt-Option auf die zu entrichtende Teilnahmegebühr angerechnet werden. Hierbei wird die für den Teilnehmer günstigere Variante berücksichtigt.

(2) Die Teilnahmegebühr ist mit Rechnungstellung fällig und spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung mitgeteilte Konto der AWF zu zahlen.

(3) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Teilnahmegebühr ist die AWF nach einmaliger Mahnung unter erfolgloser Fristsetzung berechtigt, die Teilnahmegebühr in Ansehung von § 6 dieser Bedingungen gegenüber dem Teilnehmer gerichtlich geltend zu machen.

§ 4 Leistungsumfang

Die AWF schuldet dem Teilnehmer den Zugang Veranstaltung und die Abrufbarkeit dortiger Inhalte gem. § 5. Ein bestimmter Schulungs- oder Lernerfolg wird von der AWF nicht geschuldet.

§ 5 Ablauf; technische Voraussetzungen

(1)
(a) Ca. 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung erhält der Teilnehmer eine Mitteilung per E-Mail, in der die AWF den Link zum Zutritt zu einer online-Veranstaltung mitteilt. Für den ordnungsgemäßen Zugang zur jeweiligen Veranstaltungsplattform (MS Teams oder Cisco WebEx) tragen die Teilnehmer selbst die Verantwortung.

(b) Im Falle einer Präsenz-Veranstaltung erhalten die Teilnehmer eine Woche vor Beginn per E-Mail eine genaue Adresse des Veranstaltungsorts sowie weitere Informationen zur Anfahrt und zum zeitlichen Ablauf. Etwaige Anfahrtswege und Unterkünfte sind von den Teilnehmern selbst zu organisieren. Die Teilnehmer sind angehalten ihre Anreise erst zu buchen, wenn die AWF über die Durchführbarkeit der Veranstaltung informiert hat. Die AWF übernimmt keinerlei Haftung für von den Teilnehmern im Voraus und ohne die Bestätigung der Durchführbarkeit gebuchte Verkehrsmittel oder Unterkünfte.

c) Bei AG-Sitzungen besteht bis zwei Wochen vor dem festgelegten Termin die Gefahr einer Terminverschiebung durch von der AWF nicht zu vertretende Umstände (z. B. Ausfall des Gastgebers). Die AWF rät daher allen AG-Teilnehmer:innen dazu, Unterkünfte und Verkehrsmittel nicht früher als zwei Wochen vor dem festgelegten Sitzungstermin zu buchen. Die AWF übernimmt deshalb keinerlei Haftung für nicht stornierbare von den Teilnehmern früher als zwei Wochen vor dem Termin gebuchte Verkehrsmittel oder Unterkünfte.

(2)
(a) Nach Zugang durch Betätigung des Zugangs-Links durch den Teilnehmer erhält dieser für die vereinbarte Seminardauer die Zugangsberechtigung, den Inhalt der Online-Seminars auf der jeweiligen digitalen Plattform wahrzunehmen und interaktiv zu kommunizieren. Zur Veranstaltung gehörende Präsentationen und weitere Dokumente werden ggf. auf der Webseite der AWF passwortgeschützt bereitgestellt oder aber vom jeweiligen Dozenten per E-Mail an die Teilnehmer verschickt.

Zur Wahrnehmung der Inhalte sind folgende technischen Voraussetzungen durch den Teilnehmer zu erfüllen: Für eine reibungslose Nutzung empfehlen wir den Desktop-Client der jeweiligen Kommunikationsplattform (MS Teams oder Cisco WebEx) zu verwenden. Weiterhin ist es wichtig über eine ausreichende Internetverbindung zu verfügen und den Lautsprecher einzustellen bzw. auf Kopfhörer zurück zu greifen.

Die AWF übernimmt keine Haftung und garantiert nicht dafür, dass die Veranstaltung innerhalb der konkreten Hard- und Softwareumgebung des vom Teilnehmer verwendeten digitalen Mediums (PC, Tablet, Smartphone) ordnungsgemäß durchzuführen ist.

(b) Präsenzveranstaltungen enthalten für gewöhnlich neben dem von dem jeweiligen Referenten bereitgestellten Material in Hardcopy auch die Konferenzverpflegung, sofern in den Tagungsunterlagen nichts anderes vermerkt ist. Zusätzliche Dokumente können auf der Webseite der AWF bereitgestellt werden.

(c) Bei der Teilnahme an AGs handelt es sich um ein Abonnement von 12 Veranstaltungen mit einer Laufzeit von drei Jahren. Die dafür anfallenden Gebühren werden jährlich von der AWF in Rechnung gestellt. Innerhalb dieser AGs haben die Teilnehmer Zugang zu geschützten Bereichen auf der Webseite der AWF, für die ihnen das Passwort zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben wird. Dort können die Teilnehmer jederzeit auf von fachlichen Leitern und Teilnehmern zur Verfügung gestellte Dokumente zugreifen.

§ 6 Verpflichtungen des Teilnehmers; Missbrauchsvorbehalt

(1) Dem Teilnehmer ist es untersagt, seinen Link und/oder das Passwort für den Zugang zu einer Online-Veranstaltung an Dritte weiterzugeben und die Kenntnisnahme von Dritten zu dulden und/oder zu ermöglichen, ohne sich zuvor die Zustimmung der AWF schriftlich eingeholt zu haben.

(2) Die AWF behält sich das Recht vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlicher Vertragsverletzungen durch den Teilnehmer den Zugang zur Online-Veranstaltung so lange zu sperren, bis eine Verdachtsausräumung durch den Teilnehmer erfolgt.

(3) Bei der Teilnahme an AGs finden neben den inhaltlichen Veranstaltungen auch Betriebsbegehungen statt. Die AWF weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass alle im Rahmen einer solchen AG gesammelten Informationen gemäß dem öffentlich zugänglichen Code of Conduct zu behandeln sind. Eine Zuwiderhandlung hat den sofortigen und fristlosen Ausschluss aus der AG zur Folge, ohne dass dabei Schadensansprüche seitens der Teilnehmer gegenüber der AWF geltend gemacht werden können.

§ 7 Rücktritt; Abmeldung des Teilnehmers; Kündigung einer AG-Mitgliedschaft

(1) Bei Online- wie bei Präsenzveranstaltungen ist es dem Teilnehmer gestattet, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und sich von der gebuchten Veranstaltung abzumelden.

(a) Abmeldungen bis 14 Tage vor Beginn einer Online-Veranstaltung sind kostenfrei möglich. Erfolgt die Abmeldung weniger als 14 Tage vor Beginn der Online-Veranstaltung, wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

(b) Im Falle einer Präsenz-Veranstaltung kann die Abmeldung bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos erfolgen. Erfolgt die Abmeldung weniger als 21 Tage vor Beginn der Präsenz-Veranstaltung, wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

Der Teilnehmer hat einmal die Möglichkeit einen Stellvertreter zu benennen, der an seiner Stelle die Veranstaltung besucht. Diese Option ist für den Teilnehmer kostenfrei.

(2) Die Mitgliedschaft in einer AG kann jährlich zum Ende eines Sitzungsjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens zwei Wochen nach der letzten AG-Sitzung eines Sitzungsjahres bei der AWF eingegangen sein.

§ 8 Absage von Veranstaltungen

(1) Die AWF behält sich das Recht vor, Seminare bei einer zu geringen Teilnehmerzahl (unter 3 Teilnehmern) 14 Tage vor Beginn abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin oder Ersatzseminar vorgeschlagen. Die Teilnehmer sind daher angehalten ihre Anreise erst zu buchen, wenn die AWF über die Durchführbarkeit der Veranstaltung informiert hat. Die AWF übernimmt keinerlei Haftung für von den Teilnehmern im Voraus und ohne die Bestätigung der Durchführbarkeit gebuchte Verkehrsmittel oder Unterkünfte.

(2) Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers sowie durch andere nicht zu vertretende Gründe, wie durch höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, behalten wir uns das Recht der Terminverschiebung vor. Es besteht kein Anspruch auf Seminardurchführung.

(3) Die AWF wird die Teilnehmer so schnell wie möglich informieren und den Teilnehmern den Zugang zu einem alternativen Veranstaltungstermin oder einer alternativen Veranstaltung anbieten.

(4) Dem Teilnehmer steht in diesem Falle das Recht zu, die Alternativangebote abzulehnen und von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet die AWF die Teilnahmegebühren zurück.

§ 9 Haftung

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AWF, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die AWF nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der AWF, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 10 Widerrufsrecht; Widerrufsbelehrung

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die AWF nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

AWF Arbeitsgemeinschaft für Wirtschaftliche Fertigung GmbH
Kaiserstraße 100
52134 Herzogenrath
Fax: +49 2407 95 65 55
E-Mail: info@awf.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle, evtl. von Ihnen bereits geleistete Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt auf das Konto, von dem Ihre Zahlung an uns angewiesen wurde, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

§ 11 Änderungen

Das Angebot an Veranstaltungen wird von der AWF fortlaufend aktualisiert und erweitert. Trotz sorgfältiger Planung können im Einzelfall inhaltliche Änderungen notwendig werden. Die AWF behält sich daher das Recht vor, notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen bzw. Abweichungen von der Seminarbeschreibung vorzunehmen, soweit diese das Thema und den Gesamtcharakter der betroffenen Veranstaltung nicht wesentlich verändern.

§ 12 Urheberrecht; Nutzungsrecht

(1) Die AWF oder die jeweiligen Referenten sind Inhaber aller Nutzungsrechte sämtlicher im Rahmen der Veranstaltungen abrufbaren Inhalte, insbesondere von Texten, Videos und der downloadbaren Kursunterlagen.

(2) Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den verfügbaren Inhalten der Veranstaltung. Es ist ihm ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der AWF untersagt, die Texte, Videos oder sonstige Inhalte in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, zu reproduzieren, verarbeiten, vervielfältigen, verbreiten, öffentlich wiederzugeben und auf eine sonstige Art und Weise zu verarbeiten. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die Kursunterlagen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(3) Dem Teilnehmer ist es gestattet, die downloadbaren Inhalte auf einer lokalen Festplatte zur eigenen Nutzung zu speichern und auszudrucken. Die Speicherung der Medien auf einer Netzwerk-Festplatte oder einem ähnlichen Online-Dienst (Cloud) ist nicht gestattet.

§ 13 Gerichtsstand

Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Unternehmer i.S.v. § 14 BGB handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Teilnehmer und der AWF der Sitz der AWF.